AGB

ALLGEMEIN
Die Kochschule Barbara Stadler bietet Kochkurse an. Unter Anleitung von Barbara Stadler werden ausgesuchte Themen angeboten und durchgeführt. Dauer und Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen variieren. Die Dauer eines Kurses beträgt 4 Stunden. Die Teilnehmerzahl in den Kochkursen liegt  zwischen 4 und 25 Personen.
 
ANMELDUNG
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Barbara Stadler erstellt ein Angebot , dem Sie bitte schriftlich zustimmen.Die angemeldeten TN ( nach Zustimmung des Angebots) werden vollumfänglich berechnet auch bei Krankheit oder Nicht Erscheinen.
 
GUTSCHEINE
Gutscheine haben die Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellung. Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung von bereits ausgetellten und gelieferten Gutscheinen ist generell ausgeschlossen!
 
TEILNAHMEGEBÜHREN
Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Koch- und Weinkurse entnehmen Sie bitte dem Angebot. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Alle Preise gelten pro Person und Event. Die Kochkurse beinhalten den Kochkurs, das Menü, begleitende Getränke, die Rezepte den Service und die Reinigung.
 
ZAHLUNG
Die Bezahlung erfolgt bitte im Voraus, in Bar oder nach Rechnungsstellung, mit angegebenem Zahlungsziel, spätestens jedoch beim Veranstaltungstag. Zahlungen erfolgen auf unser Konto oder in bar am Abend.Die Kontoverbindung teilen wir in der Rechnung mit. Kursteilnahme ist nur bei vorheriger Zahlung möglich!
 
ABSAGEN / STORNIERUNGEN / ERSTATTUNGEN
Bei Absagen ab Buchung wird der Kursbetrag nicht erstattet.
 
 
HAFTUNG
Die Kursteilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände . Der/die Teilnehmer/in haftet für Schäden und Unfälle, die direkt durch ihn/sie, anderen Teilnehmern gegenüber, entstanden sind. Die Haftung gegenüber den Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Gegenständen übernimmt Barbaras Kochwerkstatt nicht und ist für Barbaras Kochwerkstatt ausgeschlossen! Bei Schäden / Bruch durch Teinnehmer am Equipment inkl. und insbesondere Öfen, Ceranfeldern und elektrischen Geräten jeglicher Art wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.